Donnerstag, August 13, 2009

Gründe für die Kopfbedeckung der jüdischen Frau

B"H

Beim Zusammenfassen der Gründe, warum eine jüdische verheiratete Frau eine Kopfbedeckung zu tragen hat, liess ich soweit außer Acht, dass ebenso geschiedene wie verwitwete Frauen gewöhnlich ihr Haar bedecken. Hierbei jedoch bestehen Ausnahmen. Es gibt sogar Rabbiner, wenn auch nur wenige, welche geschiedenen Frauen keine Kopfbedeckung anraten.

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Die allerersten Thorastellen, in denen die Kopfbedeckung einer verheirateten Frau erwähnt wird, finden wir in der Thoraparasha"Chayei Sarah" im Buch Bereschit (Genesis), 24:65 sowie in Numeri (Bamidbar), 5:18, wo es um die Prozedur der "Sotah" geht. Eine Prozedur, ausgeführt im Tempel, bei der eine verheiratete Frau dem Verdacht unterliegt, ein außereheliches Verhältnis zu unterhalten. Bei dieser speziellen Prozedur bei welcher die Kopfbedeckung der Frau abgenommen wird. Somit wissen wir, das eine verheiratete Frau eine Kopfbedeckung trug.
In Parashat "Chayei Sarah" geht es hingegen darum, dass Rivka (Rebekka) zum ersten Male ihrem Zukünftigen, Yitzchak, begegnet und sie dabei vorher ihr Haar bedeckt.

Der Talmud Traktat Ketubot 72 nennt mehrere Merkmale, wann sich ein Ehemann sofort und ohne Weiteres scheiden lassen kann. Bedeutet unter anderem, dass er bei einem dieser Gründe nicht die festgelegte Summe der Ketubah (Ehevertrag) an seine Ex zahlen muss.

- Wenn eine Ehefrau hinaus auf den Markt geht und dabei keine Kopfbedeckung trägt.
Weitere Gründe sind: Die Ehefrau spricht mit jedem anderen Mann. Sie schreit und verflucht lauthals ihre Mitmenschen. Die Nachbarn hören die lauten Schreie und bzw. die schimpfende Stimme. Wenn die Gattin dem Mann vorlügt, sie sei "rein" und danach haben beide Sex. Befindet sich eine Ehefrau im Status der "Unreinheit", heißt, sie hat ihre Periode oder war nach einer vorgeschriebenen Anzahl von Tagen noch nicht in der Mikweh (im Ritualbad), kann der der Gatte sofort beim Beit Din (rabbinischen Gericht) die Scheidung einreichen. Genauso wenn sie beim Backen keine Challah (vorgeschrieben Teigmenge, die früher an den Tempel ging und heutzutage verbrannt wird) nimmt. Ebenso wenn die Frau ihre Eide und Schwüre (hierfür gelten spezielle Halachot) nicht einhält.

Die Thora (in Numeri 5:18) verbietet einer verheirateten Frau mit unbedecktem Kopf hinauszugehen (auf den Markt).

Was aber bedeutet "hinaus auf den Markt" ? Muss sich eine Frau die Haare bedecken, sobald sie sich zum Markt aufmacht ?

Der Talmud beschreibt, dass "zum Markt" bedeutet, dass sobald eine verheiratete Frau in die Öffentlichkeit (hinaus vor die Tür) tritt, sie dies mit bedecktem Haupte zu tun hat. Die Talmudkommentatoren Raschi, Ritva sowie die Tosafot sagen, dass die Frau in den eigenen vier Wänden keine Kopfbedeckung tragen muss, sondern nur draußen vor der Türe. Hierzu sei anzumerken, dass die Mehrheit der heutigen relig. israelischen Frauen auch daheim eine Kopfbedeckung trägt. Nationalrelig. genauso wie haredische (ultra - orthodoxe) Frauen. Nur wenn sie allein mit ihrem Gatten sind, nehmen sie die Kopfbedeckung herunter.

Die Mischna (mündliche Gesetzesüberlieferung vom Berg Sinai) legt fest, dass eine Zuwiderhandlung der Frau ein Verstoß gegen die Thora des Moshe bildet. Oder mit anderen Worten: Die Frau handelt unanständig. Der Chazon Ish kommentiert hierzu, dass eine absichtlich nicht aufgesetzte Kopfbedeckung zu weiteren Fehlverhalten der Frau führt. Es wird, u.a., befürchtet, dass ein anderer Mann die Frau als Single ansieht, er sich an sie heranmacht und die Frau sogar zustimmt.

Der Rambam (Maimonides, 1135 - 1214) greift dieses Thema in seiner "Mischna Thora - Hilchot Ischut 24:11" auf. Eine verheiratete Frau, die sich öffentlich ohne Kopfbedeckung zeigt, handelt wider der Thora.

Im "Schulchan Aruch - Code of Jewish Law" (Even Ezer - Hilchot Ischut 21:2) finden wir dieselben halachischen Bestimmungen.

Viele fragen, was denn nun mit einer Konvertitin zum Judentum ist, die da nach ihrem Giur einen Juden heiratet. Selbstverständlich ist diese ebenso verpflichtet, eine Kopfbedeckung zu tragen.

Was, wenn eine Konvertitin zum Judentum geschieden ist ? Heißt, sie war im vorherigen Leben als Nichtjüdin verheiratet und liess sich dann irgendwann scheiden.

Sie braucht keine Kopfbedeckung zu tragen, wenn sie nach dem Giur keinen Juden heiratete bzw. Single blieb. Die Ehe von vor der Zeit der Konversion zählt nicht im Judentum und demzufolge war sie nie verheiratet. Ergo, eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich.

Ich werde mich zu dem Thema noch etwas schlauer machen. Insbesondere was Witwen und jüdisch geborene geschiedene Frauen betrifft.

Manchmal kann das Thema jedoch recht heikel werden:

Eine Bekannte von mir wurde in chassidischen Synagoge öfters angemacht. Dort ist es für die Frauen selbstverständlich, dass jemand verheiratet ist. Wer ab einem gewissen Alter noch ohne Kopfbedeckung herumläuft, scheint irgendwie verdächtig.

Einmal kam eine chassidische Frau auf mich zu und meinte, dass meine Freundin doch bitte eine Kopfbedeckung tragen möge. Letztere aber war konvertiert und aus dem Leben vor dem Giur geschieden. Da ich nicht all die Privatangelegenheiten meiner Bekannten aufdecken wollte, meinte ich nur, dass sie halt geschieden sei. Die chassidische Frau aber beharrte auf ihrer Meinung und sagte, dass wenn eine verheiratete oder geschiedene Frau ihre Haare nicht bedecke, ihre Gebete nicht aufsteigen.

Von einer derartigen Meinung hörte ich offiziell noch nie, doch besteht eine Ansicht, dass eine verheiratete Frau nur mit Kopfbedeckung beten sollte !

5 Kommentare:

  1. Anonym10:52 AM

    Bei mir findet sich der Abschnitt mit dem Mei Sotah in Bmidbar 5,xx
    Danke für die Antwort.

    Das Wort, das in bmidbar 5,18 verwendet wird, taucht auch auf in wajikra 10,6; 13,45 und 21,10.
    Was genau bedeutet dieses Wort?
    Wird in 13,45 allgemein über Menschen gesprochen, die aussätig sind? Wenn das Wort die Bedeutung hat, dass die Kopfbedeckung entfernt wird, kann man dann daraus auch schließen, dass hier gesagt wird, dass Kopfbedeckung üblich war?

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  2. B"H

    Bezueglich BaMidbar und Devarim werde ich nochmals nachschauen.

    Welches Wort genau meinst Du denn eigentlich ?

    Wenn es heisst, dass der verheirateten Frau zur Prozedur die Kopfbedeckung abgenommen worden ist, dann liest man daraus, dass eine verheiratete Frau ihr Haar bedeckte.

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  3. Anonym10:58 AM

    Das Wort mit der Wurzel Pe, Resch, Ajin.
    Ich weiß nicht, welches Wort welche verschiedenen und genauen Bedeutungen wann und in welchem Zusammenhang haben kann oder so.

    Bedeutet das Wort immer, die Kopfbedeckung zu entfernen? Dann kann man auch schließen, dass damals alle Männer Kopfbedeckung trugen, weil bei denjenigen, die Aussatz hatten, dasselbe Wort wie bei der Frau verwendet wird, die ihr Haupt entblößen soll.

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  4. B"H

    Parah et HaRosh:
    RASCH sagt hier "Entbloessen", aber ebenso deutet es laut Raschi "das Haar unordentlich machen". Siphre (halachische Midrasch zu Numeri & Deuteronomy) kommentiert, dass wir davon lernen, dass es eine Schande ist, wenn verheiratete jued. Frauen ohne Kopfbedeckung herumlaufen.

    In Vayikra (Leviticus) 10:6 habe ich das Wort nicht gefunden.

    In Vayikra 13:45 lautet es nicht Parah פרע, sondern AFAR עפר, was, unter anderem Staub (vom Erdboden) bedeutet.

    In Vayikra 21:10 steht das Wort Parah in der Futurform יפרע. Seine Haare sollen nicht durcheinander sein.

    In Bezug auf das Haar heisst das Wort lt. modernem Woerterbuch, dass man das Haar in Unordnung versetzt.

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  5. Anonym8:40 AM

    bei mir steht 13,45 pharua

    10,6: roschechäm al tiphrau uvigdechäm lo tiphromu ..

    Ich dachte, es wäre dasselbe Wort.

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