Montag, Januar 31, 2011

Das halachische Verbot des Trinken aus einem bestimmten Brunnen

B”H

Der Talmud Avodah Zarah (Götzendienst) 12 lehrt, dass es Juden verboten ist, aus einem Brunnen Wasser zu trinken, dessen Form die einer Statue besitzt. Insbesondere dann, wenn das Wasser aus dem Mund einer Statue sprudelt. Dies legt den Verdacht nahe, dass es sich bei der Statue um eine Art Götzendienstobjekt handelt. Weiter lehrt der Talmud, dass zu antiker Zeit, Götzendiener ihre Brunnen mit ihren Götterstatuen bestückten und daher dieses Verbot stamme. Die Gemara (rabbinische Diskussionen) sagen hierzu, dass es einer Person verboten ist, ihren Mund an den der Statue zu bringen, um zu trinken. Diese Art des “Küssens” sei Götzendienst. Allerdings gibt die Gemara nicht an, ob es sich be idem Verbot lediglich um jene Brunnenstatuen handelt, die tatsächlich zum Götzendienst dienten oder um alle Brunnenstatuen. Was sagt die Halacha ?

Die Talmudkommentatoren RIF, Rosh und TUR betrachten das Verbot als allgemein und es treffe in jedem Falle zu. Die Gemara macht jedoch einen Unterschied zwischen jenen Brunnenstatuen in Städten und Dörfern. In den Städten wurden die Brunnen zumeist wegen der Schönheit und zur Zierde gebaut als zum direkten Götzendienst. Dennoch sei auch das Trinken aus den Stadtbrunnen verboten. 


Der RAMBAM (Maimonides, 1135 – 1204) hingegen legt fest, dass das Verbot lediglich die richtigen Götzenstatuen betrifft. Rabbi Yoel Sirkis (1561 – 1640), bekannt unter dem Kurznamen BACH sagte, dass die Gemara drei weitere Verbote aufzählt: 1. Nicht vor einer Statue niederknien, um einen Dorn aus seiner Kleidung / Haut herauszuziehen. 2. Nicht vor einer Statue niederknien, um Geld aufzuheben. 3. Nicht vor einer Statue niederknien, um aus einem Fluss zu trinken.

Nebenbei angemerkt: Viele wenden die Verbote heutzutage ebenso für eine Kirche an. Zum Beispiel soll nicht vor einer Kirche niedergekniet werden, um sich einen Schuh zuzubinden.

Der BACH genauso wie der RAMBAM legen fest, dass jemand, der das Gesetz, nicht vor einer Statue niederzuknien bzw. nicht von ihrem Munde zu trinken, Ernst nimmt, einen besonderen Segen erhält.

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