Sonntag, Juni 03, 2012

Leserfrage: "Ist Nichtjuden das Kippaanfassen verboten ?

B"H 

Jemand stiess auf diesen Blog, indem er die Frage "Kippa anfassen für Nichtjuden verboten ?" googelte. Auf den ersten Blick klingt die Frage eher belustigend, doch schauen wir, was genau dahinter steckt. 

Weder eine Kippa, noch Zizit (Schaufäden) oder Tefillin (Gebetsriemen) sind heilige Objekte. Es sind Objekte, die ein Jude zu einem bestimmten Zweck benutzt und wenn sie ausgedient haben bzw. kaputt gehen, werden sie weggeworfen. Bei den Tefillin sollte man jedoch vor dem Wegwerfen darauf achten, die Thoraverse, die auf Papier in den einzelnen Boxen vorhanden sind, herauszunehmen. 

Es besteht keinerlei Anlass für einen Nichtjuden, eine Kippa nicht anfassen zu dürfen. Genau so kann er Tefillin oder Zizit anfassen. Letztere sollte er nicht benutzen, vor allem nicht die Tefillin legen, doch ein Anfassen macht ja nichts unkoscher. 

Was hingegen weder von Nichtjuden noch von Juden, die keine Cohanim (Tempelpriester sind) angefasst werden darf, wäre die Bundeslade, die bis heute als zeitweilig verschollen gilt. Jene Bundeslade, die von den Israeliten in der Wüste gebaut wurde und worin,u.a., die Thoratafeln oder der Stock des Aharon enthalten sind. 

Was von Nichtjuden nicht angefasst werden sollte (und der Talmud gibt Auskunft darüber) ist eine geöffnete Flasche koscheren Weines. Eine geschlossene Flasche darf angefasst werden. Eine Nichtjude darf in dem Fall, in dem es sich um gekochten Wein handelt, selbst eine geöffnete Flasche koscheren Weines anfassen. 

Wer als Nichtjude in einem jüdischen Haushalt eingeladen ist, der sollte sich auf alle Fälle nicht gleich der Weinflasche bedienen, sondern die Angelegenheit mit dem Hausherrn absprechen oder warten bzw. verlangen, dass man ihm den Wein ins Glas einschenkt. 

Link:

Vorsicht bei Wein !

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